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FAQs


Wahlarzt
Prinzipiell kann ein Wahlarzt nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten hat zuerst der Patient zu zahlen und
bekommt dann von der Krankenkasse für jede ärztliche Leistung einen fixen Betrag rückerstattet.
  • Die ärztlichen Leistungen werden von mir tariflich so festgelegt, dass Sie nur
    einen geringen Selbstkostenbehalt tragen müssen.
  • Auf Wunsch übernehmen wir für Sie die Einreichung der Honorarnote bei der jeweiligen Krankenkasse. Sie bekommen die Rückvergütung automatisch auf ihr Konto überwiesen.
    Das bedeutet für Sie kein zusätzlicher Aufwand!
  • Von der GKK wurde mir versprochen, dass die Rückvergütung längstens 2 Wochen in Anspruch nehmen wird.
  • Bei Behandlung mit Manueller Medizin und Neuraltherapie wird ein geringer Selbstbehalt verrechnet.


Gemeindearzt
Von Seiten des Landes OÖ wird es in Zukunft den Gemeindearzt im herkömmlichen Sinn voraussichtlich nicht mehr geben.



Hausapotheke
Ich bin zur Führung einer Hausapotheke berechtigt.
Alle Medikamente die Sie benötigen werden weiterhin vorhanden sein. Bei der Rezeptgebühr wird es keine Änderungen geben. Meine Ordinationshilfe und ich sind bemüht die Wartezeiten, wenn Sie lediglich ein Medikament benötigen, so kurz wie möglich zu halten.

 

 


Ulrichsberg, © Gabriel
Ulrichsberg